Immobilienbewertung

Nicht nur beim Kauf oder Verkauf von Immobilien sollten beide Seiten Kenntnis über den tatsächlichen Wert der Immobilie haben. Wichtig ist das zum Beispiel auch bei Erbstreitigkeiten, Scheidungen oder gar Enteignungen.

 

Wir erstatten Verkehrswertgutachten über verschiedene Arten von Immobilien, wie z.B.:

 

nach dem Sach-/Ertrags- und Vergleichswertverfahren.

Ebenso sind auch andere Verfahren, wie das DCF (Discounted-Cash-Flow) Verfahren möglich.

 

Anlässe für Immobilienbewertungen können beispielsweise sein:

 

Für vermietete Objekte erstellen wir Mietwertgutachten.
Unser Sachverständiger arbeitet unabhängig und ist nicht weisungsgebunden.

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Telefon: +49 (0) 631 93 111

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Immobilien Schramm
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